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Die Aufteilung des Grundes in Nutzland und Wildland entsprechend dem Druidenregime prägt Silur.

Knarevika Sedreg, im Wolfsmond 440 n.P.

Entsprechend einem Vorschlag der Vier Hohen Kheitara ist seit dem Hungerjahr 319 n.P. die Landfläche Silurs in das von Druiden verwaltete, nicht bewirtschaftete Wildland und in für Siedlung, Verkehr, Bergbau, Ackerbau, Gartenbau, Weide und Waldwirtschaft verwendetes Nutzland aufgeteilt. Diese Teilung verhindert, dass sich Fruchtbarkeit und Magie Silurs erschöpfen und bewirkt, dass sie sich aus dem Wildland stets aufs neue regenerieren.

Ursprünglich umfassten das Wildland vor allem Ödländer im Bel- Arad, in Morossos und Callen sowie Heiden, Dickichte, Steillagen und Flussläufe in Calvastar, Cryon und Myros, große Flächen also, welche ohnehin extensiv oder gar nicht bewirtschaftet wurden und von den Landbesitzern recht bereitwillig den Druiden überlassen wurde. Mit der Verfeinerung des Druidenregimes wurden die Gebiete kleinteiliger. Heute umfasst das Wildland auch einzelne Hecken, Gebüsche, Hügel, Seen, und Senken, gar einzelne Bäume inmitten von bewirtschaftetem Land. An ihnen kann man recht gut den Verlauf der Adern Denas verfolgen, und tatsächlich orientiert sich das Wildland an diesen Strängen magischer Energie. Mit der erneuten Zunahme der Bevölkerung nach dem Hungerjahr wechselte nach und nach die Bestellung des Nutzlandes hin zum Gartenbau, um größere Erträge an höherwertigen Früchten zu erzielen. Damit wurden das Nutzland kleinteiliger. Landbesitzer und Druiden tauschten Grundstücke, einzelne Bäume, Weiher, Gebüsche oder brach gefallene Äcker inmitten des Nutzlandes wurden zu Wildland erklärt und den Druiden überlassen. Im Gegenzug wurden Flächen im Wildland von den Druiden für die Nutzung freigegeben. So wurde das Muster des Druidenregimes feiner.

Die Grenzen von Nutz- und Wildland sind vielfach durch Geländestufen und Gewässer, durch Waldränder und Hecken, durch Pfade und Wälle und Gräben, durch Bäume und gelegentlich durch Grenzsteine markiert. Um sie zu tradieren gibt es die Sitte des Grenzganges. Die Druiden des Wildlandes schreiten die Grenzen jedes Jahr am ersten des Katzenmondes gemeinsam mit den Besitzern des Nutzlandes und ihren Familien ab. Begleitet werden sie von den Haupt- oder Vizehauptleuten, den Volksvertretern im Amon- Gawaith. Dabei überzeugen sich alle Parteien, dass die Grenzen unverändert geblieben sind, ihr Verlauf wird laut deklamiert und so Kindern und Kindeskindern eingeprägt. Sollte Uneinigkeit aufkommen, so bemüht man sich, die Streitfragen an Ort und Stelle zu lösen. So Änderungen der Grenzen oder Gebietstausch zwischen Nutz- und Wildland erforderlich erscheinen werden sie abgesprochen und durch Pflanzung eines Baumes oder Errichtung eines Grenzsteines besiegelt. Am Ende des Grenzganges schwören sich Druiden, Landbesitzer und Hauptleute die Grenzen von Nutz- und Wildland zu achten und sie nur gemeinsam zu verändern.